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Verkaufs- und Lieferbedingungen 

 1.        Anerkennung der Lieferbedingungen

Jede Auftragserteilung, mündlich oder schriftlich an die Jordi ag, gilt als Anerkennung dieser Lieferbedingungen. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind schriftlich festzulegen. Wenn nicht anders bestätigt, verstehen sich all unsere Preise exkl.  7,6% Mehrwertsteuer.

 2.        Lieferungen

Die Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers der Ware. Allfällige Transportschäden sind sofort bahn- oder postamtlich, oder beim beauftragten Kurier/Transporteur feststellen zu lassen. Trotzt unseren Bemühungen, die von uns genannten Lieferfristen termingerecht einzuhalten, wird jedoch dafür keine rechtliche Gewährleistung übernommen.Im Falle einer Verzögerung der Lieferung stehen dem Käufer keine Schadenersatzansprüche zu. Bei Dauerverträgen gilt jede Teillieferung als ein besonderes Geschäft. Die verspätete Lieferung eines Abrufes oder einer Teilmenge berechtigt nicht vom ganzen Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen.Bei höherer Gewalt oder sonstigen aussergewöhnlichen Ereignissen ausserhalb unseres Einflussbereichs, die die Lieferung unmöglich machen oder wesentlich erschweren, können wir für die Dauer der Behinderung die Lieferung einschränken oder einstellen, oder vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Käufer Schadenersatz zustehen. Als höhere Gewalt gelten für das Vertragsverhältnis auch Umstände wie z.B. die gänzliche oder teilweise Stilllegung der Lieferwerke, Mobilmachung, Kriegsausbruch, Aufruhr, Feuer, Ein- und Ausfuhrverbote und dergleichen.

 3.        Transport-Verpackungskosten,  Kleinmengen- Expresszuschlag

Transport- und Verpackungskosten werden dem Kunden für sämtliche Lieferungen bis zum Nettowert von CHF 1000.—zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. Lieferungen per Post, mit einem höheren Warenwert erfolgen franko. (gilt nur innerhalb der Schweiz) Für Auslieferungen von Bestellungen im Warenwert bis zu CHF 100.— (ohne MwSt und Porto) wird dem Kunden ausserdem ein Kleinmengenzuschlag von  CHF 15.—  verrechnet. 

4.        Zahlungsziele

Unsere Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen netto. Reparatur- Miet- und Zubehörrechnungen innert 10 Tagen netto. (Rechnungsdatum) Spezielle oder abweichende Zahlungskondi-tionen werden nur nach vorgängiger, schriftlicher Bestätigung der jordi ag akzeptiert.  

5.        Zahlungsverzug

Für Guthaben, die innert spätestens 30 Tagen, resp. 10 Tagen ab Fakturadatum nicht bezahlt werden, behalten wir uns vor, ohne besondere Mahnung, vom 11. resp. 31. Tag an einen Verzugszins, dessen Höhe dem jeweiligen geltenden Zinssatz für ungedeckte Kontokorrentkredite der Grossbanken entspricht, zu verrechnen. Sämtliche Umtriebs- und Inkassospesen gehen zulasten des Kunden. Ebenfalls können wir bei Zahlungsverzug unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte, ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten, oder weitere Lieferungen aus diesem Vertrag von einer vorherigen Barzahlung des Käufers abhängig machen. 

6.        Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der jordi ag. Wir sind berechtigt, eine entsprechende Eintragung im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister zu veranlassen, oder die Ware zurück zu fordern. 

7.        Kredit

Erstlieferungen an neue Kunden erfolgen in der Regel gegen Nachnahme oder Barzahlung. Ein Kundenkonto wird nur eröffnet wenn uns alle Unterlagen wie Handelsregisterauszug, Betreibungsauszug und entsprechende Referenzen vorliegen. Für Mieten werden entsprechende Garantien verlangt. Diese müssen mindestens zwei Tage vor Mietbeginn zu Gunsten der jordi ag hinterlegt werden.      

8.        Beanstandungen

Beanstandungen wegen Falschlieferungen, Fehlmeldungen oder sofort feststellbarer Sachmängel sind der jordi ag innert 3 Tagen nach Empfang der Ware anzubringen. Bei begründeter Beanstandung wird Ersatz durch kostenlose Instandstellung oder Ersatzlieferung geleistet. Alle weitergehenden Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. 

9.        Garantiebestimmungen

Für alle Markenartikel übernehmen wir eine Garantie für Mängelfreiheit im Rahmen der Garantiebestimmungen des jeweiligen Fabrikates. Es werden nur die von der jordi ag festgelegten Garantiebestimmungen anerkannt. Auf Occasionsgeräten gelten grundsätzlich 3 Monate Werkstattgarantie (immer ohne Verschleissteile) Ohne besonderen Vermerk auf der Rechnung gilt: Ohne Garantie, Gerät wie gesehen. Kostenlose Garantiereparaturen werden nur innert Garantiefrist gewährleistet. Es besteht kein Anspruch auf ein kostenloses Ersatzgerät. Diese können jedoch im Rahmen der Verfügbarkeit zu einem reduzierten Mietpreis abgegeben werden.  

10.      Reparaturarbeiten

Wird ein Kostenvoranschlag nicht akzeptiert und das Gerät unrepariert retourniert oder entsorgt, muss ein Unkostenbeitrag zwischen CHF 50.— und CHF 150.— je nach Gerätekategorie, erhoben werden. Bei Rücksendung werden die Versandkosten zusätzlich verrechnet.  Die Werkstattgarantie beträgt 3 Monate auf ersetzte oder reparierte Teile. (ausgeschlossen sind Verschleissteile)Garantieleistungen beinhalten nur die unter Garantie vorzunehmende Reparatur, nicht aber die daraus entstehenden Versandkosten, oder Kosten für Leih-Mietgeräte zum Spezialpreis. 

11.      Ansichtssendungen

Die Geräte werden als „Mietgeräte“ zum Spezialpreis abgegeben. Der Rückgabetermin ist verbindlich. Im Normalfall muss das Gerät innert 5 Tagen wieder retourniert werden. Befindet sich die Ware nicht mehr in einwandfreiem Zustand, werden dem Kunden zusätzlich die Instandstellungskosten belastet. Bei späterem Kauf (innert max. 2 Monate Frist) wird die Leihmiete, oder zumindest ein Teil davon, gemäss entsprechender Auftragsbestätigung, angerechnet. 

12.      Entwicklungsaufträge

Bei Aufträgen, deren Ausführung besondere Entwicklungsarbeiten erfordern, erwirbt der Käufer keine Erfinderrechte an den Einrichtungen zur Herstellung dieser Gegenstände, auch wenn er sich an einem Teil der Entwicklungskosten beteiligt hat. Bei Projektgeschäften müssen wir uns vorbehalten, von den vorgängig unterbreiteten  Konstruktionsunterlagen oder Prototypen dann abzuweichen, wenn es sich bei der Ausführung als zweckmässig oder notwendig erweist. 

13.      Anwendung

Alle Verkäufe, Lieferungen und Projektierungen der jordi ag unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen. Sondervereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie dem Käufer von uns schriftlich bestätigt werden. Unsere schriftliche Auftragsbestätigung gilt als Verkaufs- Miet- oder Projektvertrag. 

14.      Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen, bei Streitigkeiten, auch insoweit sie die Wirksamkeit dieses Vertrages betreffen, ist der Gerichtsstand für beide Teile Zürich. Alle Verträge der jordi ag  unterliegen schweizerischem Recht.     Unsere Firma wird jederzeit bestrebt sein, allfällige Differenzen mit Kunden gütlich und einverständlich zu lösen.  

  Dietikon, Februar 2009



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